- Jeder Unternehmer ist verpflichtet PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich nach BGG 906 durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen.
- Wir prüfen für sie ihre Ausrüstung, gern vor Ort in ihrer Firma.
- Bei ordnungsgemäßem Zustand geben wir die Ausrüstung zur weiteren Benutzung frei.
- Diese Prüfung wird dokumentiert.