PSA Prüfungen

  • Jeder Unternehmer ist verpflichtet PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich nach BGG 906 durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen.
  • Wir prüfen für sie ihre Ausrüstung, gern vor Ort in ihrer Firma.
  • Bei ordnungsgemäßem Zustand geben wir die Ausrüstung zur weiteren Benutzung frei.
  • Diese Prüfung wird dokumentiert.